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Neue Anforderungen durch die EnEV 2014

Am 01.05.2014 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 in Kraft. Die Novellierung der EnEV wurde am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die EnEV 2014 bringt für Besitzer von Immobilien und Bauherrn gegenüber der Fassung von 2009 wiederrum zahlreiche Änderungen mit sich, wie z.B.

  • Beim Verkauf und der Vermietung von Gebäuden werden Energieausweise auch ohne Aufforderung durch Mieter oder Käufer zur Pflicht.
  • Gas- und Ölkessel, die vor 1. Januar 1985 in Betrieb gegangen sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
  • Die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke wird technisch präzisiert.
  • Das Anforderungsniveau an die Energieeffizienz von Gebäuden verschärft sich ab 2016.
  • Für Wohngebäude wird ein weiteres, vereinfachtes Nachweisverfahren eingeführt.
  • Die Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien wurde präzisiert.
  • Für alle neu ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen müssen amtliche Registriernummern beantragt werden.
  • Es werden Stichprobenkontrollen für Energieausweise und Inspektionsberichte eingeführt.
  • Die Liste der Ordnungswidrigkeiten für Verstöße gegen Anforderungen der EnEV wird erweitert.

Die Verordnung soll dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, zu erreichen und stellt einen Baustein bei der Erfüllung der EU Gebäuderichtlinie 2010 dar.

a-energen, 23.12.2013