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Höhere Förderquoten für energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen

Höhere Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren ab dem 24.01.2020: Im Schnitt gibt es bei den verschiedenen Förderprogrammen jetzt 10 % mehr Tilgungszuschuss. Im Einzelnen haben sich zum Jahresanfang 2020 die folgenden Neuerungen ergeben.

1)      Austausch von rein fossilen Heizungsanlagen im Bestand wird nicht mehr gefördert

Ab dem 01.01.2020 wird die Einzelförderung von Öl-Brennwertkesseln, Gas-Brennwertkesseln sowie Hybridheizungen (Kombination fossiler Energieträger mit erneuerbaren Energien) als KfW-Einzelmaßnahme in den Programmen 152 bzw. 430 eingestellt. Entsprechend entfallen auch das Heizungspaket bzw. Lüftungspaket, bei denen für weitere Sanierungsmaßnahmen höhere Zuschüsse gewährt wurden. Die Änderungen gelten für die wohnwirtschaftlichen Förderanträge, die ab dem 01.01.2020 bei der KfW gestellt werden. Zu den Einzelregelungen verweisen wir auf die Informationen der KfW für die Förderung im Programm 152 bzw. Programm 430.

Eine Förderung als KfW-Effizienzhaus kann auch nach dem 01.01.2020 unter Zugrundelegung von Heizungsanlagen auf Öl- oder Gasbrennwerttechnik erfolgen. Allerdings können die Kosten für den Wärmeerzeuger selbst dann nicht mehr als förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Gleichzeitig mit der Einstellung der Förderung von fossilen Heizungsanlagen durch die KfW erfolgt eine deutliche Ausweitung der Förderung von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern durch das Bafa. Je nach Technologie sind hier 30-45 % Förderung bei der Erneuerung von Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden sowie 30-35 % der förderfähigen Kosten bei Neubauten möglich.

 2)    Höhere Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten

Für Neubauten ist die maximale KfW-Kreditsumme im Programm 153 von 100.000 € je Wohneinheit auf 120.000 € gestiegen. Voraussetzung ist, dass ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus erreicht wird. Nach unserer Erfahrung ist häufig ein KfW 55 Standard nur mit verhältnismäßig kleinem zusätzlichen Aufwand gegenüber dem gesetzlich vorgeschriebenen Neubaustandard verbunden. Es lohnt sich also um so mehr, eine Förderung durch die KfW ins Auge zu fassen:

Ab dem 24.01.2020 werden von der KfW dann die folgenden Tilgungszuschüsse gewährt:

  • KfW-Effizienzhaus 55: 15% vom Kreditbetrag bis zu 18.000 €
  • KfW-Effizienzhaus 40: 20% vom Kreditbetrag bis zu 24.000 €
  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25% vom Kreditbetrag bis zu 30.000 €

 3)    Höhere Zuschüsse für energetische Sanierungen

Auch die Förderquoten für energetisches Sanieren wurden deutlich angehoben. Dabei können die Eigentümer wählen: Für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften kann wahlweise ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss (Programm 151/152) oder ein Investitionszuschuss (Programm 430) in Anspruch genommen werden. Für größere Gebäude kann ein Investitionskredit mit Tilgungszuschuss (Programm 151/152) gewährt werden. Für beide Arten der Förderungen gelten die folgenden höheren Fördersätze:

  • Einzelmaßnahmen: 20% der förderfähigen Kosten von maximal 50.000 €
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €
  • KfW-Effizienzhaus 115: 25% der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €
  • KfW-Effizienzhaus 100: 27,5% der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €
  • Noch höhere Förderungen gibt es für KfW-Effizienzhäuser 85, 70 und 55 im Bestand

Bitte nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf, wenn Sie Interesse haben, die neuen Förderungen der KfW für Ihr Projekt in Anspruch zu nehmen.

a-energen, 04.02.2020

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