Expertise für Energieeffizienz und Bauphysik

Neue Bundesförderung für Energieberatung bei Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen

Die Förderung einer Energieberatung für Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, soziale und sonderliche Einrichtungen wurde zum 01.01.2021 neu strukturiert. Zukünftig sind 3 Module möglich.

Mögliche Fördermodule

Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599
Modul 3: Contracting-Orientierungs-Beratung

Im Modul 1 wird die Erstellung eines Energieaudits nach den Kriterien der DIN EN 16247 gefördert. Ziel ist die vollständige Erfassung des Energieverbrauchs und das Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten. Eine Beratung im Modul 1 eignet sich daher insbesondere für Unternehmen und kommunale Einrichtungen, die eine hohe Energietransparenz erreichen möchten

Im Modul 2 wird die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude gefördert. Ziel ist das Aufzeigen von aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Sanierungsfahrplan). Hierbei werden sowohl die Erstellung von Sanierungskonzepten im Bestand als auch die Erstellung von Energiekonzepten für Neubauten mit dem Ziel eines KfW Effizienzgebäudes 55 oder KfW Effizienzgebäudes 70 gefördert.

Förderquoten

Die Höhe der Förderung im Modul 1 beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars jedoch maximal

  • 6.000 €, sofern die jährlichen Energiekosten 10.000 € (netto) jährlich übersteigen.
  • 1.200 € bei Energiekosten von weniger als 10.000 € jährlic.h

Die Höhe der Förderung im Modul 2 beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch

  • 1.700 Euro bei einer Nettogrundfläche unter 200 m2
  • 5.000 Euro bei einer Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2
  • 8.000 Euro bei einer Nettogrundfläche von mehr als 500 m2

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind für alle Module:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitzung Geschäftsbetrieb in Deutschland nach den Kriterien der Europäischen Union
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften
  • soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen

Bei Interesse an geförderten Beratungsleistungen für Unternehmen und Nichtwohngebäude können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Förderkonditionen des BAFA zur Förderung der Energieberatung von Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen.

a-energen, 06.01.2021

(Für die Richtigkeit aller Angaben wird keine Gewähr übernommen. Es gilt unser Impressum.)