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Neue Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden

Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen der KfW mit der Förderung von Heizungsanlagen auf Grundlage erneuerbarer Energien zusammengeführt. Die neue Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen erfolgt jetzt im Rahmen eines Zuschusses über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und im Rahmen einer Kreditförderung über die KfW. Das neue Förderprogramm nennt sich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Zum 01.01.2021 wurde die Förderung für Einzelmaßnahmen umgestellt (BEG EM). Zum 01.07.2021 sollen auch die bisherigen Förderungen für Gesamtgebäude sowohl für Wohngebäude (BEG WG) als auch Nichtwohngebäude (BEG NWG) umgestellt werden.

Förderung der energetischen Sanierung bei Wohngebäuden

Mit Stand 01.01.2021 erfolgt daher die Förderung energieeffizienter Wohngebäude und Sanierungsmaßnahmen wie folgt:

  • Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und Heizungsanlage) als Zuschuss: BEG EM, Antrag erfolgt über das BAFA
  • Vollständige Sanierungen zum KfW Effizienzhaus als Zuschuss: Antragstellung über die KfW im Programm 430
  • Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und Heizungsanlage) als Kreditförderung mit Tilgungszuschuss: Antragstellung über die KfW im Programm 151/152
  • Vollständige Sanierungen zum KfW Effizienzhaus als Zuschuss: als Kreditförderung mit Tilgungszuschuss: Antragstellung über die KfW im Programm 151/152

 

Förderung von Planungs- und Beratungskosten

Zusätzlich können Beratungskosten sowohl über das Programm 431 der KfW als auch durch eine entsprechende Förderung im Rahmen des BEG EM bis zu 50 % gefördert werden.

  • Sofern Sanierungsmaßnahmen über Programme der KfW gefördert werden, erfolgt die Antragstellung für den Zuschuss zu den Beratungskosten ebenfalls über die KfW im Programm 431. In der Regel wird ein Zuschuss bis zu 50% der Beratungskosten, maximal aber 4.000 € gewährt.
  • Sofern Sanierungsmaßnahmen über das neue Programm BEG EM des BAFA gefördert werden erfolgt die Antragstellung für den Zuschuss zu den Beratungskosten über das entsprechende Antragsportal des BAFA. Hier wird eine Förderung in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung gewährt, maximal allerdings 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Mehrfamilienhäusern maximal 2.000 € pro Wohneinheit bis zu 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

 

Einbindung eines Energieeffizienzexperten für die Antragstellung

Für die Antragstellung ist in der Regel die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienzexperten zwingend erforderlich.

Mit der Einführung der neuen Förderrichtlinien haben sich auch die Förderkonditionen verbessert. Informationen zu den verbesserten aktuellen Konditionen finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf, wenn Sie Interesse daran haben die neue Förderung in Anspruch zu nehmen

a-energen, 05.01.2021

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