Höhere Förderquoten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Zusammen mit der Umstellung der Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen (Eine Übersicht zur aktuellen Fördersituation finden Sie hier) wurden auch die Förderquoten angepasst. Änderungen ergeben sich insbesondere bei den Maßnahmen die jetzt durch das BAFA im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden.
Neue Förderquoten für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 20 %
Anlagentechnik (außer Heizung): 20 %
Heizungsanlagen:
- Gasbrennwertheizungen (Renewable Ready, mit Ergänzung erneuerbare Energien innerhalb von 2 Jahren): 20 %
- Gas Hybridheizungen: 30 %
- Solarkollektoranlagen: 30 %
- Fernwärme Übergabestationen: 30 bzw. 35 %
- Wärmepumpe: 35 %
- Biomasseheizung: 35 bzw. 40 %
- erneuerbare Energien Hybridheizungen: 35 %
- zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus von 10 % gewährt werden.
Heizungsoptimierung: 20 %
Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
Zusätzlicher attraktiver Bonus für Energieberatung
Ein zusätzlicher Bonus von 5 % wird gewährt, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die zuvor in einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Maßnahme vorgeschlagen wurden und innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFB umgesetzt werden.
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude wird umfassend im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 80 % des Beratungshonorars. Die im Rahmen der Beratung erstellten Gebäudemodelle können auch für weitere energetische Bewertungen im Zusammenhang mit der Sanierung genutzt werden, so dass ich hier interessante Synergie-Effekte ergeben. Gerade für Mehrfamilienhäuser ermöglicht daher der Bonus eine interessante und lukrative Steigerung der Förderhöhen.
Attraktive neue Höchstgrenzen
Gegenüber der bisherigen Regelung wurden die neuen Höchstgrenzen angehoben. Für die Förderung gelten jetzt die folgenden Höchstgrenzen und die erstmalig pro Antrag und Kalenderjahr.
Wohngebäude:
Die energetische Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit
Zusätzlich können Kosten für die Baubegleitung von maximal 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 2.000 € pro Wohneinheit maximal allerdings 20.000 € pro Zuwendungsbescheid für Mehrfamilienhäuser gefördert werden.
Nichtwohngebäude:
Für Nichtwohngebäude sind die energetischen Sanierungsmaßnahmen gedeckelt auf 1.000 € pro Quadratmeter netto Grundfläche, insgesamt aber auf maximal 15 Millionen €.
Die förderfähigen Kosten für die Baubegleitung betragen maximal 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens aber 20.000 € pro Bewilligung.
Großer Kreis von Antragsberechtigten
Der Kreis der Antragsberechtigten für das neue Förderprogramm ist weit gezogen. Antragsberechtigt sind insbesondere:
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Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
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freiberuflich Tätige
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Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
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Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
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gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
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Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
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sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden!
Wichtig: Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt für das neue Programm BEG EM der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden
Für die weitere Unterstützung bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen,die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und der Antragstellung können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.
Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Förderkonditionen des BAFA im neuen Förderprogramm BEG EM.
a-energen, 05.01.2021
(Für die Richtigkeit aller Angaben wird keine Gewähr übernommen. Es gilt unser Impressum.)