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Energiedienstleistungsgesetz 2015: Energieaudits für Unternehmen Pflicht!

Große Unternehmen werden ab 2015 zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Der Bundesrat hat der entsprechenden Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes am 06.03.3015 zugestimmt. Das Gesetz setzt Verpflichtungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU für die Bundesrepublik Deutschland um. Die Regelungen treten nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vermutlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft.

Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. einem Jahrumsatz größer 50 Mio. € sind dann verpflichtet, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247 durchzuführen. Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die bereits über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Zertifizierung verfügen.Messeinrichtungen der aenergen GmbH

Das Audit soll den Energiebedarf für Gebäude, Prozesse und Anlagen umfassen und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Zur Durchführung berechtigt sind entsprechend qualifizierte Personen, die zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet sind.

Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesamt für Ausfuhrwirtschaft (BAFA) werden. Das BAFA führt auch stichprobenartige Überprüfungen der Energieaudits bei den Unternehmen durch.

Bei Verstößen gegen die Regelungen des Energiedienstleistungsgesetzes droht ein Bußgeld bis zu 50.000 € auf Grund einer Ordnungswidrigkeit.

a-energen, 15.04.2015

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