Expertise für Energieeffizienz und Bauphysik

Energieberatung für Unternehmen: Neue Förderung ab dem 01.01.2015

Eine unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen durch speziell zugelassene Berater wird zukünftig noch umfassender gefördert. Ab dem 1. Januar 2015 tritt eine neue Förderrichtlinie zur Energieberatung in mittelständischen Unternehmen in Kraft. Dabei wechselt die Zuständigkeit für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand" von der KfW zum Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkotrolle (BAFA).

Die neue Förderung umfasst:

    • Bis zu 8.000 € und 80% des Beraterhonorars für Unternehmen mit Energiekosten über 10.000 € pro Jahr
    • Bis zu 800 € und 80% des Beraterhonorars für Unternehmen mit Energiekosten unter 10.000 € pro Jahr
    • sowohl die Analyse- und Planungsphase als auch die Umsetzungsbegleitung.

Ein Energieaudit zeigt Optimierungspotentiale auf

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen nach den Kriterien der europäischen Kommission 2003/361/EG. Darunter fallen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, mit

    • einer Beschäftigtenzahl bis zu 250 Personen
    • einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 43 Millionen

MIt der neuen Förderung wird der Einstieg in einen effizienten Einsatz von Energie und der erste Schritt zu einem Energiemanagement für Unternehmen, Betriebe und Gewerbe weiter vereinfacht. Zusammen mit weiteren Förderprogrammen z.B. für die Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich für viele Unternehmen ab 2015 interessante Randbedingungen für Investitionen im Bereich Energieeffizienz. Die Merkblätter und Antragsformulare für das neue Förderprogramm werden zurzeit vom BAFA erarbeitet.

a-energen, 15.11.2014

zu unseren Beratungsleistungen für Unternehmen, Gewerbe und Industrie