Expertise für Energieeffizienz und Bauphysik

Verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) lässt auch in ihrer neusten Fassung von 2014 für Bestandsgebäude prinzipiell die Wahl zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Allerdings ist die Wahlfreiheit eingeschränkt.

Ein verbrauchsorientierter Ausweis ist möglich für:

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, bei denen der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, die aber später umfassender energetisch saniert wurden oder von Anfang an höhere energetische Standards eingehalten haben
  • Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen, unabhängig vom Jahr des Bauantrags
  • Nichtwohngebäude

Ein bedarfsorientierter Ausweis ist verpflichtend auszustellen bei:

  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde ohne spätere energetische Sanierung
  • Neubauten

Als Ausgangsdaten für den verbrauchsorientierten Ausweis werden i.A. benötigt:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude und zur Wärme- und Warmwasserversorgung
  • Abrechnungen der Energieversorger für Heizung und Warmwasser sowie bei Nichtwohngebäuden für allgemeinen Hilfsstrom aus 36 zusammenhängenden Monaten, die die letzte Abrechnungsperiode mit umfassen müssen.
  • ggf. Angaben zu Leerständen etc.

Für den bedarfsorientierten Ausweis werden i.A. benötigt:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude und zur Wärme- und Warmwasserversorgung
  • optional Abrechnungen der Energieversorger für Heizung und Warmwasser sowie bei Nichtwohngebäuden für allgemeinen Hilfsstrom aus 36 zusammenhängenden Monaten, die die letzte Abrechnungsperiode mit umfassen müssen.
  • ggf. Angaben zu Leerständen etc.
  • Planunterlagen des Gebäudes
  • Angaben zu Bauteilaufbauten sofern vorhanden
  • Angaben zur eingesetzten Heizungs- und Lüftungstechnik sowie wie bei Nichtwohngebäuden zur Beleuchtung
  • weiter Angaben, die in der Regel im Rahmen einer Begehung erhoben werden

Beide Energieausweisarten werden in der Regel für das ganze Gebäude erstellt. Auf Grund der Datenverfügbarkeit wird die Erstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises mit zunehmender Anzahl an Nutzungseinheiten unter Umständen sehr aufwändig. Hier bietet sich dann von vornerein ein bedarfsorientierter Ausweis an. Das Berechnungsverfahren für bedarfsorientierte Ausweise erlaubt zudem eine wesentlich tiefergehende Analyse der Energieverluste. Daher ist dieses Verfahren auch eine gute Ausgangsbasis für energetische Sanierungsmaßnahmen.

a-energen, 05.06.2014

> zu unseren Leistungen im Bereich Energieausweise