EnEV-Verschärfung 2016: EnEV Nachweise werden schwieriger
Zum 01.01.2016 treten einige Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft, die bereits mit der Einführung der EnEV 2014 verabschiedet wurden. Diese haben für die energtische Planung und Ausgestaltung besonders von Neubauten weitreichende Folgen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen:
1) Senkung der Primärenergieanforderung an neu zu errichtende Gebäude um 25%
Dies erfolgt durch eine zusätzliche Verschärfung des zu erreichenden Anforderungsniveaus, ohne dass die Ausstattung des Referenzgebäudes angepasst wird. Die Verschärfung gilt für alle neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäude. Eine Ausnahme besteht bei Nichtwohngebäuden für Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden. Mit der Verschärfung dürften vor allen Dingen Konzepte, die alleinig auf der Verwendung nicht erneuerbarer Energieträger wie Gas und Öl beruhen Probleme mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen bekommen. Für die Sanierung von bestehenden Gebäuden, bei denen als Nachweisformat die Bilanzierung mit Neubaustandard +40% gewählt wird, ist die Verschärfung hingegen nicht anzusetzen.
2) Senkung der Hüllflächenanforderungen an neu zu errichtende Gebäude um ca. 20%
Für neu zu errichtende Wohngebäude muss ab dem 01.01.2016 mindestens das Wärmeschutzniveau des Referenzgebäudes erreicht werden. Darüber hinaus sind zusätzlich die Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts wie bisher einzuhalten. Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude wird das Anforderungsniveau an den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Gebäudehülle um durchschnittlich 20% gesenkt. Die Verschärfung des Anforderungsniveaus bedeutet allerdings nicht zwangsläufig größere Dämmdicken. Viel Potenzial steckt in der Regel auch in der Optimierung von Wärmebrückendetails.
3) Senkung des Primärenergiefaktors für Strom um 25%
Bei der Bilanzierung des Primärenergiebedarfs wird elektrischer Strom ab dem 01.01.2016 mit dem Primärenergiefaktor 1,8 statt wie bisher 2,4 angesetzt. Dadurch wird dem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien im Strommix Rechnung getragen. Die Senkung hat vielfältige Folgen. Zunächst sinkt bei Nichtwohngebäuden der Einfluss der Beleuchtung auf die Nachweisführung. Hingegen steigt die relative Bedeutung der Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung. Durch die günstigere Bewertung von Strom als Energieträger dürfte hier besonders die Verwendung von Wärmepumpen zur Erfüllung der Anforderungen interessanter werden.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass erst zum 01.01.2016 die Verschärfung der EnEV 2014 gegenüber der Version 2009 richtig zum Tragen kommt. Das Energiekonzept als integraler Planungsbestandteil und Grundlage des EnEV-Nachweises (Wärmeschutznachweises) sollte daher möglichst früh abgestimmt und rechnerisch bewertet werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
a-energen, 28.12.2015
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