Energiemanagement in Unternehmen und Betrieben
Für Unternehmen und Betriebe bestehen unterschiedliche Anreize, in den Aufbau strukturierter Energiemanagementsysteme zu investieren:
- Aufbau eines langfristig wirksamen Systems zur Senkung der Energiekosten
- Voraussetzung für Steuerentlastungen gemäß §55 Energiesteuergesetz (EnergieStG) oder §10 Stromsteuergesetz (StromStG) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Spitzenausgleichsregelung für die EEG-Umlage gemäß §40 ff Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für stromintensive Unternehmen
- Teil einer Nachhaltigkeitsstrategie in Unternehmen und Betrieben
Die Einführung eines Energiemanagements ist je nach Unternehmensgröße und Zielsetzung mit unterschiedlichen Systemen möglich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können in der Regel wählen zwischen
- einem Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001,
- einem EMAS System,
- einem Energieaudit nach DIN EN 16247
- oder einem alternativen System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).
Große Unternehmen können Systeme
- nach DIN EN ISO 50001
- oder EMAS einsetzen.
Ausschlaggebend für die Einstufung als KMU ist die Begriffsbestimmung der EU-Kommission. Die Systeme sind unternehmensspezifisch auszuwählen und anzupassen. Für die Inanspruchnahme der Steuererlrichterungen sind zudem bestimmte Stichtagsregelungen zu beachten. Bereits zertifizierte Systeme nach DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 bieten oft sehr gute Voraussetzungen für die Erweiterung um ein Energiemanagementsystem. Damit bestehen in vielen Unternehmen schon eine gute Basis, um ein Energiemanagementsystem effizient umzusetzen. Allen Systemen ist gemeinsam, dass sie den Energieverbrauch und die Energieströme in den Unternehmen transparent machen und damit erst die Voraussetzungen für zielgerichtete Einsparungen bei den Energiekosten schaffen.
a-energen, 27.03.2014
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