KfW Förderung Energieeffizienz | a-energen GmbH
Was ist die KfW?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, bzw. KfW Bankengruppe) ist die weltweit größte nationale Förderbank und eine der größten Banken Deutschlands. Sie wurde 1948 nach dem Erlass des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau zu finanzieren. Ihr erstes Kapital erhielt sie aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogrammes, des sogenannten „Marshallplans“.
Was macht die KfW Bank?
Die KfW fördert im Rahmen von Krediten und Zuschüssen mittelständische Unternehmen bei Existenzgründungen, Investitionen und finanziert Infrastrukturvorhaben und die Sanierung oder Errichtung von Gebäuden sowie den Ausbau von Energiespartechniken. So fördert die KfW unter anderem Investitionen in Sanierungs- und Neubauvorhaben, sowohl für Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus und wie erreiche ich den Effizienzhaus-Standard der KfW?
Die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV), derzeit in der Fassung von 2013 mit Verschärfung im Jahr 2016, stellt generelle Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubau- und Sanierungsobjekten. Bei Neubauten sowie bei Sanierungsvorhaben der öffentlichen Hand müssen zusätzlich die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) parallel erfüllt werden. Das EEWärmeG fordert Mindestanteile regenerativer Energien an der Wärme – und Kältebereitstellung. Die Erarbeitung passender Konzepte ist zu einem komplexen Aufgabenbereich geworden und hat vor allem auf die technische Ausstattung der Gebäude mittlerweile großen Einfluss.
Die KfW Förderung ist besonders gedacht für energieeffiziente Gebäude, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Im Vergleich zu einem Bauvorhaben nach gesetzlichen Mindestanforderungen fordert die KfW daher zusätzliche Maßnahmen, um die Energieverluste weiter zu vermindern und/oder den Primärenergiebedarf zu reduzieren. Das Gesamtkonzept der KfW-Effizienzhäuser besteht also sowohl aus einer Optimierung der Gebäudetechnik als auch der Gebäudehülle.
Die Effizienzhäuser der KfW gibt es in verschiedene Abstufungen, die mit einer Ziffer kenntlich gemacht werden: KfW 70, KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus. Die Ziffer gibt Aufschluss über den prozentualen Anteil der benötigten Primärenergie im Vergleich zu einem gleichwertigen EnEV-Referenzgebäude. Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV; das KfW 55 Effizienzhaus benötigt nur 55% bzw. das KfW 40 Effizienzhaus nur 40% der Primärenergie des EnEV-Referenzgebäudes.
Die für die Kategorisierung des KfW-Standards relevante Größe ist also der Primärenergiebedarf. Dieser wird maßgeblich vom eingesetzten Energieträger und damit den gebäudetechnischer Anlagen zum Heizen, Kühlen, Lüften, etc. beeinflusst.
Zur Verbesserung der Gebäudetechnik in Hinblick auf den Primärenergiebedarf wäre z.B. der Austausch der Heizungsanlage, der Einbau einer Pelletheizung, einer Wärmepumpe oder einer Brennstoffzelle, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder einer Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung eine mögliche Maßnahme. Das Effizienzhaus 40 Plus erfordert zusätzlich Anlagen für die Stromerzeugung.
Zur Reduzierung von Energieverlusten müssen weiterhin Anforderungen an die Gebäudehülle erfüllt werden. Die hierfür angesetzten Höchstwerte der Transmissionsverluste sind je nach KfW-Standard unterschiedlich. Dies erfordert in der Regel Fenster und Türen mit hohen Dämmwerten sowie größere Mindestdicken der Dämmung für Fassade und Dach. Darüber hinaus sollten Wärmebrücken im Rahmen eines Wärmebrückennachweises einzeln betrachtet und optimiert werden.
Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Ziffer des erreichten KfW-Standards, desto energieeffizienter ist das Gebäude, und je höher die energetische Qualität der Immobilie, umso höher fällt die Förderung aus. Mit welche Maßnahmen ein angestrebter Standard erreicht werden kann und ob diese im Kosten-Nutzen-Verhältnis angemessen sind, muss ein erfahrener Energieberater für Sie individuell klären.
Was ist die Primärenergie?
Die Primärenergie ist die Energie, die in einem Energieträger zur Verfügung steht, noch bevor er durch Förderung nutzbar gemacht wird. Man unterscheidet regenerative von fossiler Primärenergie. Wichtig für die Berechnung sowohl der EnEV als auch der KfW ist der nicht erneuerbare Anteil der Primärenergie. Dieser Anteil wird berechnet, indem der ermittelte Endenergiebedarf einer Immobilie mit dem nicht erneuerbaren Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers verrechnet wird. Dieser wird politisch festgelegt und ist für die verschiedenen Energieträger normativ verbindlich geregelt. Die Bewertung mit den nicht erneuerbaren Primärenergiefaktoren führt dazu, dass sich die gesetzlichen Anforderungen bei gleichem Endenergiebedarf des Gebäudes (also auch gleicher Energieeffizienz) mit regenerativen Energieträgern deutlich leichter erfüllen lassen, als mit fossilen Energieträgern.
KfW Förderung für Privathaushalte und andere Wohngebäude
Zu den förderfähigen Investitionen zählen u.a. der Erwerb von Wohneigentum, die energetische Sanierung im Bestand, der Neubau energieeffizienter Wohnimmobilien, der Austausch von Heizungsanlagen sowie die Aufrüstung durch regenerative Systeme wie Photovoltaik (Kredit 270 und 275) oder Solarthermie (Kredit 167). Meist besteht die Förderung aus zinsvergünstigten KfW Krediten, direkten Zuschüssen oder Tilgungszuschüssen bei der Kreditsumme. Je nach Maßnahme können Sie also entweder mit niedrigeren Zinsen und/oder Ersparnissen durch Zuzahlungen rechnen.
Für Neubauten bietet das KfW-Programm 153 Privatkunden und Eigentümer von Wohnobjekten die Möglichkeit, energieeffiziente und nachhaltige Objekte mit KfW-Standard 55, 40 und 40 Plus zu erwerben oder bauen zu lassen. Er bietet einen günstigen Jahreszins für bis zu 100.000 € je Wohneinheit und darüber hinaus einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 €, je nach erreichtem KfW-Standard. Die aktuellen Konditionen finden Sie hier (hier kommt eine Verlinkung rein). Unter die förderfähigen Kosten fallen Bau- und Baunebenkosten, Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Baubegleitung. Die Planung und Baubegleitung kann bei Inanspruchnahme einer Förderung für die Maßnahmen selbst zusätzlich über das Programm 431 mit einem Zuschuss bis zu 50% und 4.000 € gefördert werden.
Für Sanierungsvorhaben bietet das KfW-Programm 151 einen Jahreszins unter 1% bis zum einem Kreditvolumen von 50.000 € für Einzelmaßnahmen bzw. 100.000 € bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Als Alternative können Privatpersonen in Ein- bis Zwei-Familienhäusern ein reinen Investitionszuschuss von bis zu 30.000 € je Wohneinheit über das Förderprogramm 430 in Anspruch nehmen. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der thermischen Hülle sowie der Gebäudetechnik. Auch Maßnahmen, die der altersgerechten Sanierung dienen oder den Einbruchschutz erhöhen, können bezuschusst werden.
Vertreter der Wohnwirtschaft können bei Neubau und Sanierung die besagten Förderprogramme ebenfalls nutzen.
Förderprogramme der KfW für Nicht-Wohngebäude und Unternehmen
Mit dem Programm 276 fördert die KfW den Erwerb, Neubau und die Sanierung von Nicht-Wohngebäuden. Im Falle einer Sanierung müssen hierzu die Standards KfW 70, KfW 100 oder KfW Denkmal erreicht werden. Hier können Maßnahmen bezüglich der Wärmedämmung, der Lüftung sowie Wärme- und Kälteerzeugung, der Beleuchtung und der Gebäudeautomation bezuschusst werden. Im Falle einen geförderten Neubaus müssen die Standards KfW 55 oder KfW 70 erreicht werden.
Für Nicht-Wohngebäude und Unternehmen gibt es zudem zahlreiche Förderprogramme für spezielle Zusatzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Hierzu zählt beispielsweise die Aufrüstung mit erneuerbaren Energien durch den Kredit 270. Dieser bietet einen niedrigen Jahreszins und bis zu 50 Millionen Euro pro Bauvorhaben. Förderfähig sind Anlagen für regenerative Energien, wie z.B. Solar-, Windkraft-, Wasserkraft- und Erdwärmeanlagen und hier sowohl für die Errichtung als auch für die Ausweitung.
Der Kredit 271 bietet als „Premiumversion“ einen noch geringeren Jahreszins durch eine Verkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Verbrennungsanlagen fester Biomasse, große Wärmespeicher und –pumpen sowie eine kombinierte Wärme-Strom-Erzeugung. Förderberechtigt sind nationale wie internationale Unternehmen, Landwirte, Vereine, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privatpersonen, Freiberufler, etc.
Darüber hinaus werden in den Kreditprogrammen 272 bzw. 282 Tiefengeothermie-Anlagen und Injektions- sowie Förderbohrungen mit bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben und zusätzlichem Tilgungszuschuss gefördert.
Mit dem Kreditprogramm 275 fördert die KfW Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Freiberufler und Privatpersonen bei der Einrichtung oder Nachrüstung von Batteriespeichern in Verbindung mit PV-Anlagen.
Die Beantragung von KfW-Förderprogrammen
Das Wichtigste zuerst: Alle Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden. Danach sollten Sie die verbindliche Zusage der KfW abwarten, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen! Die Rückmeldung kann bis zu fünf Wochen dauern.
Die Antragstellung ist über das Onlineportal der KfW möglich und wird in der Regel über einen Sachverständigen, d.h. einen zugelassenen Energieberater, durchgeführt. Ihr Berater klärt Sie auch über den genauen Ablauf der Antragsstellung sowie die benötigten Dokumente auf.
Wie ist die Auszahlung der Fördersumme geregelt?
Nach Bewilligung der Förderung zahlt die KfW Ihnen die Gelder je nach Programm direkt oder über Ihre Hausbank aus. Die Auszahlung erfolgt entweder einmalig vollständig oder schrittweise vor oder während der Maßnahmen.
Nach Bewilligung der Förderung sollten Sie alle relevanten Rechnungen für Material-, Personal- und Zusatzkosten aufbewahren und rechtzeitig kopieren/ digitalisieren. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens sind diese Dokumente unter Umständen bei der KfW einzureichen. Bei einigen Programme ist außerdem eine Schlussbestätigung durch einen Sachverständigen erforderlich. Dazu ist es unerlässlich, dass der Sachverständige auch während der Umsetzung der Maßnahmen eng in den Ablauf mit eingebunden bleibt.
Unsere Leistungen für Sie
Die Einbindung eines spezialisierten Energieberaters wird von der KfW für die meisten Förderprgramme explizit gefordert und ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse. Als eingetragener Sachverständiger für die Förderprogramme bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden übernehmen wir für Sie als verantwortungsvoller Partner Beantragung, Begleitung und abschließende Bestätigung des geförderten Vorhabens. Wir sind spezialisiert auf die Betreuung von Neubauten sowie auf die Sanierung von Bestandsgebäuden, mit Schwerpunkt auf bauphysikalischen und energetischen Aspekten. Die Beantragung von Fördermitteln ist nur einer von vielen Punkten unseres Leistungsspektrums und für uns ein selbstverständlicher Teil unserer Beratungs- und Planungsleistungen.
Sollten Sie grundlegende Fragen zu den KfW-Programmen und der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens haben, können Sie hier Kontakt mit uns aufnehmen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für eine Zweitmeinung zur Verfügung.
a-energen, 05.02.2018